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Errichtung und Nutzung von Offshore‐Gesellschaften in den Vereinigten Arabischen Emiraten
Kaum bemerkt wurden im Jahre 2003 erstmals Regelungen geschaffen, die es ausländischen Investoren ermöglichen, Offshore-Gesellschaften in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zu begründen. Mit dieser Maßnahme positionieren sich die Emirate neben Liechtenstein, Madeira, Malta und den Kanalinseln als regionale Alternative im Netz der weltweiten Offshore-Standorte.
Ziel der Gründung einer Offshore-Gesellschaft ist es i. d. R. durch die Verlagerung von Geschäftsaktivitäten das unternehmensfreundliche Steuersystem im Sitzstaat – u. U. in Kombination mit Vorteilen aus DBA – zu nutzen. Die zahlreichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit Offshore-Gesellschaften ergeben können, sollen an dieser Stelle nicht im Detail dargestellt werden. Erwähnt seien hier exemplarisch die Fragen der steuerlichen Anerkennung, sofern die Gesellschaft weder über geeignete Büroräume noch Personal vor Ort verfügt, sowie die Problematiken des § 10 AO (Körperschaftsteuerpflicht in Deutschland, falls Ort der Geschäftsleitung nachweislich im Inland), des § 42 AO (Gestaltungsmissbrauch bei Nichtvorliegen wirtschaftlich sinnvoller Begründung für Offshore-Gesellschaft) oder des deutschen AStG (Hinzurechnung der ausländischen Eink...