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IWB Nr. 24 vom Seite 1157 Fach 5 Schweiz Gr. 2 Seite 570

Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht des Schweizer Kantons Basel-Stadt

von Dr. Michael Myßen, Berlin und Dr. Magnus Hindersmann, Essen

I. Überblick

1. Einführung

a) Allgemeines

Im interkantonalen Vergleich der Standortattraktivität der Schweizer Kantone landet der Kanton Basel-Stadt im oberen Drittel. Dies hat die Credit Suisse in einer aktuellen Studie ermittelt (http://emagazine.credit-suisse.com). Die gute Platzierung des Kantons Basel-Stadt liegt vor allem an der guten infrastrukturellen Anbindung und der Verfügbarkeit hoch qualifizierter Arbeitskräfte. Im Hinblick auf die steuerlichen Rahmenbedingungen ist Basel-Stadt für den Steuerpflichtigen – verglichen mit den anderen Schweizer Kantonen – unterdurchschnittlich attraktiv.

Im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer – das Recht eine solche Steuer zu erheben, steht in der Schweiz nicht dem Bund, sondern den Kantonen zu – hat der Kanton in den letzten Jahren jedoch einige Veränderungen eingeführt und insoweit seine Position im Steuerwettbewerb deutlich verbessert. S. 1158

So wird seit dem die Erbschaft- und Schenkungsteuer weder auf Erbschaften noch auf Schenkungen zugunsten von Nachkommen (Kinder, Großkinder, Urgroßkinder, Adoptivnachkommen) und Pflegekindern erhoben (§ 120 Abs. 1 lit. a StG-BS). Aus...

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