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FG München 19.5.2004 1 V 2703/03, IWB 24/2004 S. 909

Einkommensteuer | Rücknahme einer Freistellungsbescheinigung nach dem Kulturorchestererlass vom

Einer in Anwendung des Kulturorchestererlasses vom (BStBl I 1983, S. 382) erteilten Bescheinigung über die Freistellung vom Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG kommt materiellrechtlich keine Wirkung zu, wenn der Antragsteller und Inhaltsadressat der Bescheinigung nicht gleichzeitig auch Vergütungsschuldner des beschränkt steuerpflichtigen Vergütungsgläubigers ist (, rkr., EFG 2004, S. 1538). • Hinweis: Soweit die Freistellung vom Steuerabzug nicht bereits nach einem DBA gewährt werden muss, wird die inländische ESt. nach § 50 Abs. 7 EStG dann erlassen, wenn der Auftritt wesentlich aus öffentlichen Mitteln des In- und Auslands gefördert wird (siehe BStBl I 1983, S. 382, sog. „Kulturorchestererlass”). Soweit in diesem Zusammenhang – wie im Streitfall beantragt – das FA eine „Bescheinigun...

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