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Körperschaftsteuer | Pensionszusage durch nach gescheitertem Management-buy-out neu gegründete GmbH
Dem Erfordernis der Erdienungsdauer bei der Pensionszusage an den nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist genügt, wenn vom vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand aus gesehen der Beginn der Betriebszugehörigkeit mindestens 12 Jahre zurückliegt und die Zusage für mindestens drei Jahre bestanden hat. In diese Mindestbetriebszugehörigkeit von 12 Jahren können nach Ansicht des u. U. nicht nur Zeiträume im Betrieb der GmbH einzubeziehen sein, sondern auch solche, in denen der Gesellschafter-Geschäftsführer zuvor bei einer anderen, zu einem Konzern gehörenden Gesellschaft in gleicher, verantwortlicher Position tätig war. Das ist insbesondere der Fall, wenn der Konzern den Geschäftsbereich dieser Gesellschaft e...BStBl 2002 II S. 670