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Umsatzsteuer; | Überlassung von Job-Tickets an Arbeitnehmer
Es ist ein Sachverhalt vorgetragen worden, bei dem die Überlassung von Job-Tickets an AN für den ArbG kostenneutral ist. Der ArbG muß grds. für alle Mitarbeiter bezahlen; die Teilnehmer am Job-Ticket übernehmen die Kosten für die Nichtteilnehmer anteilig. Der ArbG verlangt somit in aller Regel von den Teilnehmern für den einzelnen Fahrausweis einen höheren Preis, als er an das Verkehrsunternehmen zahlen muß. Die Zahlung des ArbG an das Verkehrsunternehmen entspricht der Summe der Zahlungen der Teilnehmer am Job-Ticket an den ArbG. Die OFD Düsseldorf vertritt in der Vfg. v. - S 7100 A - St 142 die Auffassung, daß die an das Verkehrsunternehmen zu zahlenden Beträge in vollem Umfang durchlaufende Posten sind. Vermittlungsprovisionen, die beim ArbG/Unternehmer der USt unterliegen, sind nicht ...