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NWB Nr. 52 vom Seite 4261 Fach 6a Seite 351

BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuer im 1. Halbjahr 2004

von RA StB Dr. Kurt Joachim von Bornhaupt, München

I. Steuerfreier Arbeitslohn

1. Kostenerstattung für Erziehungsbeihilfe

(BStBl 2004 II S. 129; LX816540) betr. § 3 Nr. 50, § 19 Abs. 1 Satz 1 EStG.

Die Klin. leitete als Angestellte eines Kinder- und Jugendhilfe-Vereins e. V. eine sog. „beziehungsorientierte Wohngruppe”. Dabei wurden bis zu zwei verhaltensauffällige oder in schwierigen Verhältnissen lebende Kinder über Tag und Nacht von der Klin. in ihrem eigenen Haushalt betreut. Der Verein zahlte der Klin. pro Kind und Monat neben dem Gehalt einen Betrag von 1 110 DM zum pauschalen Ausgleich von Sachkosten.

Der BFH entschied, dass die Klin. bzgl. der Wohngruppenbetreuung nur dann als unselbständige AN anzusehen sei, wenn sich ihre Beschäftigung ausschließlich auf diese Betreuung bezieht, sie also nicht noch andere Tätigkeiten als Erzieherin für den Verein ausübt. War sie AN, bezog sich ihr Gehalt auf die Betreuungstätigkeit. Die Pauschale von 1 110 DM war eine zusätzliche Leistung des ArbG. Sie war steuerfreier Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG, wenn die Klin. nachweist, dass die Pauschale den tatsächlichen...

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