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OFD Koblenz - S 2830 A - St 34 1 S 2830 A - St 34 2

Wechsel vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren;

Übersicht über die zeitliche Anwendung des alten bzw. neuen Rechts

Bezug:

Aus gegebenem Anlass weist die OFD klarstellend darauf hin, dass aus der Rdvfg. vom  – S 2830 A – St 34 1/St 34 2 (KSt-Kartei, § 34 KStG Karte 1) nicht die Aussage herzuleiten ist, dass eine Vorabausschüttung, die in dem ersten Wirtschaftsjahr erfolgt, für das das KStG n.F. gilt, zu einer Körperschaftsteuer-Minderung nach § 37 KStG n.F. führen kann. Nach der Auffassung der KSt-Referatsleiter von Bund und Ländern kann eine solche Vorabausschüttung nicht zu einer Minderung der Körperschaftsteuer nach § 37 KStG n.F. führen, da auf den Beginn dieses Wirtschaftsjahrs ein Körperschaftsteuer-Guthaben noch nicht festzustellen ist. Auch eine Minderung der KSt nach § 27 KStG 1999 kommt nicht in Betracht, da das Anrechnungsverfahren für Vorabausschüttungen im ersten Wirtschaftsjahr, für das das KStG n.F. gilt, nach § 34 Abs. 10a Satz 1 Nr. 2 KStG n.F. nicht mehr anzuwenden ist.

Die in der Bezugsverfügung enthaltenen Tabellen sollen vorrangig einen Überblick über die Abgrenzung des alten von dem neuen Recht geben. Aus Platzgründen sind dort die verschiedenen Arten von „anderen” Ausschüttungen zusammengefasst. Dass z. B. verdeckte Gewinnausschüttungen generell sowie Vorabausschüttungen in 2001 nicht zu einer Körperschaftsteuer-Minderung führen können, Vorabausschü...

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OFD Koblenz v. 12.06.2001 - S 2830 A - St 34 1

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