Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei nicht feststehender privater PKW-Nutzung durch Gesellschafter-Geschäftsführer einer
Kapitalgesellschaft
Leitsatz
Hat der Gesellschafter-Geschäftsführer im Rahmen einer Betriebsaufspaltung der GmbH einen PKW vermietet, den er laut Arbeitsvertrag
mit der GmbH nur als Dienst-PKW und nicht für private Fahrten verwenden darf, so darf ihm das FA auch dann, wenn kein Fahrtenbuch
geführt worden ist, nicht im Wege des Anscheinsbeweises eine Privatnutzung des Fahrzeugs unterstellen und deswegen bei der
GmbH eine verdeckte Gewinnausschüttung ansetzen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer zusätzlich
über ein gleichwertiges Fahrzeug im Privatvermögen verfügt und eine tatsächliche private Nutzung des Dienst-PKW somit nicht
feststeht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 224 EFG 2005 S. 224 Nr. 3 INF 2005 S. 50 Nr. 2 KÖSDI 2005 S. 14551 Nr. 3 RAAAB-40462
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