Kurssicherungsgeschäfte als Veräußerungskosten
im Sinne des § 17 Abs. 2 EStG
Einkommensteuer 1997
Leitsatz
Veräußerungskosten sind
nur solche Aufwendungen, die in unmittelbarer sachlicher Beziehung zu dem
Veräußerungsgeschäft stehen. Das trifft bei
Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an einer
ausländischen Kapitalgesellschaft nicht für Aufwendungen zu, die der
– von der eigentlichen Veräußerung getrennten –
Kurssicherung des in ausländischer Währung festgesetzten Kaufpreises
dienen (hier: über andere Gesellschaft durchgeführte
Devisentermingeschäfte zur Sicherung der Kaufpreisforderung nach
Veräußerung von Anteilen an einer kanadischen Limited).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBV-Kurznachricht Nr. 10/2005 S. 6 DStRE 2006 S. 709 Nr. 12 EFG 2005 S. 202 EFG 2005 S. 202 Nr. 3 XAAAB-40460
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