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FG München Urteil v. - 8 K 2726/03 EFG 2005 S. 191

Gesetze: EStG § 11 Abs. 2 S. 1, EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7, EStG § 6, EStG § 19 Abs. 1, EStG § 8 Abs. 1

Berücksichtigungsfähigkeit der Verluste aus der Nichtausübung einer Aktienoption

Zur Nichtausübung einer Aktienoption

Einkommensteuer 1999

Leitsatz

Übt ein Arbeitnehmer, die ihm von seinem Arbeitgeber eingeräumte Option, Aktien zu einem bestimmten Basispreis und zu einem bestimmten Termin zu erwerben, zum Fälligkeitstag nicht aus, weil der Aktienkurs unter dem vereinbarten Bezugspreis liegt, sind die in einem anderen Veranlagungszeitraum entrichteten und nunmehr verlorenen Optionsprämien im Jahr der Nichtausübung der Option mangels Abflusses nicht als Werbungskosten oder negative Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 322 Nr. 6
EFG 2005 S. 191
EFG 2005 S. 191 Nr. 3
AAAAB-40459

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FG München, Urteil v. 17.09.2004 - 8 K 2726/03

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