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FG München Urteil v. - 5 K 4477/02

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5, EStG § 19 Abs. 1, EStG § 12 Nr. 1, LStR 2004 R 42 Abs. 1, LStR 2004 R 43 Abs. 3 S. 6

Doppelte Haushaltsführung bei sog. Greencard-Inhaber

Einkommensteuer 2001

Leitsatz

Ein Informatiker aus Saudi-Arabien, der aufgrund der sog. Greencard-Regelung befristet für fünf Jahre in Deutschland einer nichtselbständigen Tätigkeit nachgeht und am Beschäftigungsort gemeinsam mit seiner nicht tätigen Ehegattin in einer gemieteten Wohnung lebt, kann keine Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen, wenn die geringe Anzahl der Heimfahrten (hier: zwei im Jahr) und die bei den Besuchen des Heimatlands nicht aus eigenem oder abgeleiteten Recht genutzte, im Eigentum der Schwiegereltern stehende Wohnung der Annahme des Verbleibens des Lebensmittelpunktes am Heimatort entgegenstehen.

Fundstelle(n):
QAAAB-40458

Preis:
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FG München, Urteil v. 10.07.2004 - 5 K 4477/02

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