Doppelte Haushaltsführung bei sog. Greencard-Inhaber
Einkommensteuer 2001
Leitsatz
Ein Informatiker aus Saudi-Arabien, der aufgrund der sog. Greencard-Regelung befristet für fünf Jahre in Deutschland einer
nichtselbständigen Tätigkeit nachgeht und am Beschäftigungsort gemeinsam mit seiner nicht tätigen Ehegattin in einer gemieteten
Wohnung lebt, kann keine Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen, wenn die geringe
Anzahl der Heimfahrten (hier: zwei im Jahr) und die bei den Besuchen des Heimatlands nicht aus eigenem oder abgeleiteten Recht
genutzte, im Eigentum der Schwiegereltern stehende Wohnung der Annahme des Verbleibens des Lebensmittelpunktes am Heimatort
entgegenstehen.
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