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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 7 K 7302/03 EFG 2005 S. 327

Gesetze: AO § 37 Abs. 2, AO § 157 Abs. 2, AO § 220 Abs. 2, AO § 226 Abs. 1, AO § 226 Abs. 2, UStDV § 48 Abs. 2, BGB § 387, BGB § 389, InsO § 95 Abs. 1 Satz3, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1

Aufrechnung mit einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleisteten Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung

Leitsatz

  1. Die Anrechnung der USt-Sondervorauszahlung stellt keine Besteuerungsgrundlage im Sinne des § 157 Abs. 2 AO, sondern einen Anrechnungsvorgang im Rahmen des Erhebungsverfahrens dar.

  2. Der Aufrechnung einer geleisteten USt-Sondervorauszahlung, die als Vorauszahlung auf die Jahresumsatzsteuer mit ihrer Zahlung einen bedingten Erstattungsanspruch begründet, mit einer fälligen Hauptforderung steht § 95 Abs. 1 Satz 1 InsO nicht entgegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 1492 Nr. 24
EFG 2005 S. 327
EFG 2005 S. 327 Nr. 5
WAAAB-40430

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 26.10.2004 - 7 K 7302/03

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