Aufrechnung mit einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleisteten Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
Leitsatz
Die Anrechnung der USt-Sondervorauszahlung stellt keine Besteuerungsgrundlage im Sinne des § 157 Abs. 2 AO, sondern einen
Anrechnungsvorgang im Rahmen des Erhebungsverfahrens dar.
Der Aufrechnung einer geleisteten USt-Sondervorauszahlung, die als Vorauszahlung auf die Jahresumsatzsteuer mit ihrer Zahlung
einen bedingten Erstattungsanspruch begründet, mit einer fälligen Hauptforderung steht § 95 Abs. 1 Satz 1 InsO nicht entgegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 1492 Nr. 24 EFG 2005 S. 327 EFG 2005 S. 327 Nr. 5 WAAAB-40430
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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 26.10.2004 - 7 K 7302/03
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