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Arbeitsrecht | Beschäftigung von Ausländern
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat zur inländischen Beschäftigung von Ausländern folgende Verordnungen erlassen: (1) Verordnung über das Verfahren und die Zulassung von im Inland lebenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung (Beschäftigungsverfahrensverordnung) v. (BGBl 2004 I S. 2934); (2) Verordnung über die Zulassung von neu einreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung (Beschäftigungsverordnung) v. (BGBl 2004 I S. 2937).