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Prozessrecht | elektronischer Rechtsverkehr beim BVerwG und beim BFH
Die VO über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesverwaltungsgericht und beim ist im BGBl 2004 I S. 3091 bekannt gemacht worden und am in Kraft getreten. Danach können ab dem in allen Verfahrenssachen elektronische Dokumente eingereicht werden. Die notwendige Zugangs- und Übertragungssoftware kann über die Internetseiten www.bundesverwaltungsgericht.de und www.bundesfinanzhof.de lizenzfrei heruntergeladen werden.