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Gewerbesteuer | Dauerschuldzinsen bei Weiterleitung eines Darlehens vom Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen (§ 8 Nr. 1 GewStG)
Dem sind folgende Leitsätze vorangestellt: (1) Ein Darlehen, das das Besitzunternehmen aufgenommen und an das Betriebsunternehmen weitergegeben hat, ist beim Besitzunternehmen kein sog. durchlaufender Kredit, wenn die Darlehensmittel zur Modernisierung von Betriebsgebäuden des Besitzunternehmens, die das Betriebsunternehmen gepachtet hat, verwendet werden. (2) Die dem Besitzunternehmen entstandenen Darlehenszinsen können nicht mit den vom Betriebsunternehmen erhaltenen Darlehenszinsen verrechnet werden, weil diese Leistung nicht der unmittelbaren Verringerung der Zinslast dienen soll. – Anmerkung: Oft wird der wirtschaftliche Hintergrund einer Kreditaufnahme durch die Besitzgesellschaft deren Kreditwürdigkeit sein. Hier rächt sich die für die Betriebsauf...