OFD Düsseldorf - S 7280

Rechnungsangaben im Interbanken-Zahlungsverkehr

Bezug: BStBl 2004 I S. 258

Bezug: BStBl 2004 I S. 739

Nach Abstimmung auf Bund-Länder Ebene hat das BMF den Kreditinstituten folgende Erleichterungen bei der Erstellung von Rechnungen im Interbanken-Zahlungsverkehr ermöglicht:

Angabe der Steuernummer oder der Umsatzsteuer – Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers

Im Rahmen des grenzüberschreitenden oder des nationalen Interbanken – Zahlungsverkehrs wird die Angabe der Steuernummer bzw. der Umsatzsteuer – Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers in der Rechnung durch die Verwendung der Bankleitzahl des Kreditinstituts ersetzt, wenn die Rechnung über Zahlungssysteme erstellt wird, die eine vollautomatische Abwicklung gewährleisten. Über die Verwendung der internationalen Bankleitzahl („BIC” oder „Bank Identification Code”) oder der nationalen Bankleitzahl des Kreditinstituts ist eine zweifelsfreie Identifizierung des leistenden Unternehmers gewährleistet.

Angabe einer fortlaufenden Nummer (Rechnungsnummer)

Im Interbanken – Zahlungsverkehr ist es bei Verwendung des DTAUS – Formats (für den nationalen Interbanken – Zahlungsverkehr) und des SWIFT – Formats (für den grenzüberschreitenden Interbanken – Zahlungsverkehr) hinsichtlich der Angabe der fortlaufenden Nummer in der Rechnung zulässig, die fortlaufende Nummer aus der Kombination verschiedener numerischer Bestandteile im Datenformat in folgender Weise zu bilden:

DTAUS – Format

  • A 4 (Bankleitzahl Empfänger der Datei)

  • A 5 (Bankleitzahl Absender der Datei)

  • A 7 (Erstellungsdatum der Datei)

  • A 8 (laufende Dateinummer, pro Tag)

  • C6a, 2.-12.Halbbyte (Referenznummer der Zahlung)

SWIFT – Format

Die fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer ergibt sich aus der Aneinanderreihung der fortlaufenden Felder des SWIFT – Formats (gültig für alle Nachrichtentypen):

  • Basic Header Block, 12-stelliger BIC (BIC des Empfängers der Nachricht)

  • Application Header Block, 12-stelliger BIC (BIC des Senders der Nachricht)

  • Application Header Block, Ausgabedatum (Zustellungsdatum der Nachricht)

  • Text Block, Feld 20 (Referenz des Senders der Nachricht)

Angabe eines Hinweises auf die Steuerbefreiung

Der Hinweis auf die Steuerbefreiung gilt generell als erteilt, wenn über Zahlungssysteme, die eine vollautomatische Abwicklung gewährleisten, abgerechnet wird und die Leistung tatsächlich steuerfrei ist.

Beschreibung des Interbanken-Zahlungsverkehrs

Grundlagen

Unter Zahlungsverkehr versteht man den (in aller Regel) nicht körperlichen Geldtransfer zwischen Zahlungspflichtigem und Zahlungsempfänger. Das Grundgeschäft ist hierbei stets vom Zahlungsverkehr getrennt.

In Deutschland werden pro Jahr ca. 12 Mrd. vollautomatisierte Zahlungsverkehrstransaktionen durchgeführt, welche sich in Überweisungen, Lastschriften und Schecks und ggf. deren Rückabwicklung aufteilen. Weniger als 1 % aller Transaktionen ist grenzüberschreitend.

Im Fokus der folgenden Betrachtung steht der Zahlungsverkehr zwischen Kreditinstituten (Interbanken-ZV). Der Zahlungsverkehr im Kunde-Bank-Verhältnis ist nicht Gegenstand dieser Darstellung. Bei der Abwicklung der Zahlungsverkehrstransaktionen bestehen große Unterschiede zwischen nationalem und grenzüberschreitendem Zahlungsverkehr. Dies liegt in erster Linie an der Verwendung unterschiedlicher Datensatzformate. Im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr werden die sogenannten SWIFT-Formate verwendet, im nationalen Zahlungsverkehr hingegen zu ca. 95 % das DTA-Format und lediglich für die restlichen 5 % die SWIFT-Formate.

Beide Verfahren im Interbanken-ZV – sowohl unter Verwendung des DTA-Formates wie auch unter Verwendung des SWIFT-Formates – sind EDI-Verfahren gemäß Artikel 2 der Empfehlung der EU-Kommission vom über die rechtlichen Aspekte des elektronischen Datenaustausches (94/820/EG).

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Die Umsetzung der EU-Rechnungsrichtlinie fordert auch bei umsatzsteuerfreien Umsätzen die folgenden zusätzlichen Angaben bei der Rechnungserstellung:

  • Steuernummer/Umsatzsteuer-ID-Nummer,

  • Fortlaufende Nummer,

  • Hinweis auf Steuerfreiheit der Leistung.

SWIFT-Formate

SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications) ist eine Gesellschaft für die weltweite Kommunikation zwischen Banken. SWIFT-Formate sind international anerkannte Standards für Datensatzformate, welche für Zahlungsverkehrstransaktionen insbesondere im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr verwendet werden. Im Gegensatz zum nationalen Zahlungsverkehr mit seinen verbindlichen Abkommen, gibt es im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr lediglich Vorschriften zur Belegung der Datensatzformate.

Somit können ausländische Banken nicht verpflichtet werden, spezifische Zusatzinformationen (wie z.B. Steuer-/Rechnungsnummer) zu liefern. Auch können länderspezifische Anforderungen an den Nachrichteninhalt nicht berücksichtigt werden.

Im Interbanken-ZV unter Verwendung von SWIFT-Formaten gewährleistet der BIC [1] die eindeutige Identifizierbarkeit sowohl des sendenden als auch des empfangenden Kreditinstituts.

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DTA-Format

Grundlage für die Teilnahme am nationalen deutschen Zahlungsverkehr sind für alle Kreditinstitute verbindliche Abkommen, welche durch die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft und die Deutsche Bundesbank geschlossen werden.

Für die Aufnahme von zusätzlichen Feldern wie beispielsweise Rechnungsnummer, Umsatzsteuer-ID-Nummer etc. wären grundlegende Änderungen am DTA-Format und an allen zugehörigen Systemen erforderlich, welche nach grober Schätzung einen Aufwand von mindestens 150 Mio. Euro für die gesamte Volkswirtschaft bedeuten würden, da das DTA-Format nicht nur im Interbanken-ZV, sondern auch in der Schnittstelle zum Kunden zum Einsatz kommt. Dies würde einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für die gesamte deutsche Wirtschaft und insbesondere die deutsche Kreditwirtschaft bedeuten.

Zudem existiert ein hoher politischer Druck seitens der EU-Kommission und der Europäischen Zentralbank zur Schaffung des SEPA (Single Euro Payments Area). Die Perspektive des SEPA ist die Schaffung eines einheitliches europäisches Zahlungsverkehrsraumes innerhalb der EU in dem es zukünftig nur noch ein Format für den Zahlungsverkehr national und grenzüberschreitend innerhalb der EU geben soll. Dies bedeutet, dass dann auch für den nationalen Zahlungsverkehr ausschließlich dieses international standardisiertes Format zum Einsatz kommen wird.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen auf europäischer Ebene wären grundlegende Änderungen am DTA-Format und die dadurch bedingten enormen finanziellen Mehraufwendungen für die gesamte deutsche Wirtschaft nicht vertretbar.

Im Interbanken-ZV unter Verwendung des DTA-Formates gewährleistet die Bankleitzahl [2] die eindeutige Identifizierbarkeit sowohl des sendenden als auch des empfangenden Kreditinstituts.

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Entgeltfälle im Interbanken-ZV

Die Leistungsentgelte im Interbankenverhältnis sind sämtlich umsatzsteuerfrei. Im Interbanken-ZV gibt es zum Beispiel Entgelte für die Zahlungsverkehrsdienstleistung, den Zinsausgleich, für die Datenberichtigung, für die Recherche oder für das Clearing- und Settlement. Die Verrechnung dieser Entgelte kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, zum Beispiel mittels Verrechnung in der Zahlung selbst, per Anforderung je Zahlung, aber separat von der Zahlung, periodische Verrechnung, i. d. R. monatlich oder durch die Belastung von Interbankenkonten.

Ein häufiger Grund eines Entgeltes im Interbanken-ZV ist die Rückgabe einer Lastschrift durch die Bank des Zahlungspflichtigen, z. B. weil das Konto nicht gedeckt ist oder der Kunde der Lastschrift widersprochen hat. In diesem Fall wird eine Rücklastschrift generiert, in welcher gemäß des durch ZKA und Bundesbank getroffenen Abkommen (Anlage 1 des Lastschriftabkommens) mit Hilfe eines speziellen Textschlüssels und bestimmter Belegungsrichtlinien angegeben wird, warum die Lastschrift zurückgegeben wurde und welches Entgelt hierfür berechnet wurde.

Generell werden alle Entgelte im Interbanken-ZV in allen Formaten aufgrund multilateraler Vereinbarungen gekennzeichnet und nachweisbar dokumentiert. Somit ist eine Transparenz auch hinsichtlich der Entgelte stets sichergestellt.

Fazit

Die Umsetzung der Neuregelung der Vorschriften über die Rechnungsstellung im Interbanken-ZV ist bei Verwendung des SWIFT-Formates mittels der bestehenden Systeme technisch unmöglich und vertraglich international nicht durchsetzbar, bei Verwendung des DTAUS-Formates nur mit einem Aufwand zu bewältigen, der – insbesondere auch angesichts der Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrs-Formates – als unvertretbar angesehen werden muss und zu Wettbewerbsnachteilen führt. Aus diesem Grund haben andere Mitgliedstaaten von dem in der EU-Richtlinie zur Rechnungsstellung enthaltenen Wahlrecht Gebrauch gemacht und sehen bei steuerfreien Umsätzen generell keine Pflicht zur Rechnungserteilung vor (z.B. Österreich, Griechenland, Belgien, Dänemark, Spanien, Finnland, Irland, Italien, Vereinigtes Königreich).

Vorschlag für die Zusammensetzung der Rechnungsnummer

  1. DTAUS-Format

    Die eindeutige Rechnungsnummer ergibt sich aus der Aneinanderreihung der folgenden Felder des DTAUS-Formates:

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    • 
    A4
    (Bankleitzahl Empfänger der Datei)
    • 
    A5
    (Bankleitzahl Absender der Datei)
    • 
    A7
    (Erstellungsdatum der Datei)
    • 
    A8
    (laufende Dateinummer, pro Tag)
    • 
    C6a, 2.-12. Halbbyte
    (Referenznummer der Zahlung)
  2. SWIFT-Format

    Die eindeutige Rechnungsnummer ergibt sich aus der Aneinanderreihung der folgenden Felder des SWIFT-Formates (gilt für alle Nachrichtentypen):

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    • 
    Basic Header Block, 12-stelliger BIC [3]
    (BIC des Empfängers der Nachricht)
    • 
    Application Header Block, 12-stelliger BIC
    (BIC des Senders der Nachricht)
    • 
    Application Header Block, Ausgabedatum
    (Zustellungsdatum der Nachricht)
    • 
    Text Block, Feld 20
    (Referenz des Senders der Nachricht)

Inhaltlich gleichlautend
OFD Düsseldorf v. - S 7280
OFD Münster v. - S 7280

Fundstelle(n):
MAAAB-40335

1BIC = Bank Identification Code oder auch SWIFT-Adresse: Dies ist die internationale Bankleitzahl. Ein Verzeichnis aller BIC mit Angabe des Instituts (Name, Adresse) ist unter http://www.swift.com/biconline/ verfügbar.

2Ein Verzeichnis aller Bankleitzahlen mit Angabe des Instituts (Name, Adresse) ist unter http://www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_bankleitzahlen_download.php verfügbar.

3BIC = Bank Identification Code oder auch SWIFT-Adresse: Dies ist die internationale Bankleitzahl.