Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuer; | Verpflegungsmehraufwendungen bei Einsatzwechseltätigkeit innerhalb eines Stadtgebiets (§ 9 EStG)
Das kann wie folgt zusammengefaßt werden: (1) Ein Stadtgebiet kann nicht als sog. einheitliche großräumige Arbeitsstätte angesehen werden. (2) Als einheitliche großräumige Arbeitsstätte kann nur ein größeres zusammenhängendes Gelände des ArbG, nicht aber ein gesamter Stadtbereich, ein Ballungsgebiet oder der Raum um den Betriebsort oder um die Wohnung im Radius des üblichen Einzugsbereichs angesehen werden. (3) Bei einer Einsatzwechseltätigkeit ist in Übereinstimmung mit den LStR der Abzug eines Verpflegungsmehraufwandes nicht von einer Mindestentfernung von der Wohnung oder dem Betriebssitz abhängig.