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BFH 05.05.1994 VI R 6/792

Lohnsteuer; | Verpflegungsmehraufwendungen bei Einsatzwechseltätigkeit innerhalb eines Stadtgebiets (§ 9 EStG)

Das kann wie folgt zusammengefaßt werden: (1) Ein Stadtgebiet kann nicht als sog. einheitliche großräumige Arbeitsstätte angesehen werden. (2) Als einheitliche großräumige Arbeitsstätte kann nur ein größeres zusammenhängendes Gelände des ArbG, nicht aber ein gesamter Stadtbereich, ein Ballungsgebiet oder der Raum um den Betriebsort oder um die Wohnung im Radius des üblichen Einzugsbereichs angesehen werden. (3) Bei einer Einsatzwechseltätigkeit ist in Übereinstimmung mit den LStR der Abzug eines Verpflegungsmehraufwandes nicht von einer Mindestentfernung von der Wohnung oder dem Betriebssitz abhängig.

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