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BFH Beschluss v. - VII S 24/84

Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin), eine GmbH, beantragte beim Bundesfinanzhof (BFH), ihr für das Beschwerdeverfahren Prozeßkostenhilfe zu gewähren und ihr ihren Prozeßbevollmächtigten als Anwalt beizuordnen. Zur Begründung trug sie vor, sie sei zur Zeit außerstande, die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zu bestreiten. Sie habe gegenwärtig keine Einkünfte, da die Vollziehungsbeamten des Antragsgegners und Beschwerdegegners (Finanzamt - FA -) sämtliche Einrichtungsgegenstände und das Warenlager aus ihren Betriebsräumen abgeholt hätten. Die Rechtsverfolgung sei nicht mutwillig und habe Aussicht auf Erfolg. Sie beantrage Prozeßkostenhilfe, um im Beschwerdeverfahren die Aussetzung der Vollziehung und Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen des FA zu erreichen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 425
IAAAB-40157

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Beschluss v. 17.01.1985 - VII S 24/84 -nv-

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