Der Kläger, Revisionskläger und Anschlußrevisionsbeklagte (Kläger) war Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH. Diese Firma, der im April 1976 mehrere Steuerlager bewilligt worden waren, fiel im Mai 1977 in Konkurs. Mit Steuerhaftungsbescheid vom August 1977 nahm der Beklagte, Revisionsbeklagte und Anschlußrevisionskläger (das Hauptzollamt - HZA -) den Kläger auf Zahlung von 1 200 000 DM Mineralölsteuer in Anspruch, die zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen am 10. März 1977, 10. April 1977 und in der Folgezeit fällig geworden und nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt worden waren. Nach Einlegung des Einspruchs beantragte der Kläger beim HZA erfolglos die Aussetzung der Vollziehung. Auch die Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung hatte keinen Erfolg. Während des daraufhin angestrengten Klageverfahrens gingen auf den zunächst geltend gemachten Gesamtbetrag beim HZA 900 000 DM ein. In dieser Höhe gab das HZA in seiner Einspruchsentscheidung vom August 1981 dem Einspruch statt und wies diesen zum verbleibenden Teilbetrag von 300 000 DM zurück.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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