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BFH Beschluss v. - VIII B 24/84

Die Klägerin, Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin) ist eine KG. Sie war in den Streitjahren (1971 bis 1976) an verschiedenen Verlustzuweisungsgesellschaften, u.a. an der . . . Reederei KG beteiligt. Aufgrund des Ergebnisses einer Betriebsprüfung erkannte der Beklagte, Antragsteller und Beschwerdeführer (das Finanzamt - FA -) die Zugehörigkeit der Beteiligungen an den Verlustzuweisungsgesellschaften in den berichtigten Gewinnfeststellungsbescheiden für 1971 bis 1976 vom 14. Dezember 1978 und in der Einspruchsentscheidung nicht an. Die Klage hatte Erfolg. Das Finanzgericht (FG) hat die Zugehörigkeit der vorbezeichneten Beteiligungen zum Betriebsvermögen der Klägerin mit Urteil vom 24. August 1983 anerkannt und die Gewinne antragsgemäß festgestellt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1985 S. 86
NAAAB-40125

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Beschluss v. 29.11.1984 - VIII B 24/84 -nv-

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