Die Kläger sind zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Eheleute. Die Klägerin war Eigentümerin einer Eigentumswohnung, die sie mit als Übergabevertrag bezeichnetem notariellem Vertrag vom 27. Juni 1974 auf ihre Tochter übertrug. Nach dem Vertrag hatte die Tochter der Klägerin das lebenslängliche Nießbrauchsrecht an der nach wie vor durch die Kläger selbst genutzten Eigentumswohnung einzuräumen. Ferner verpflichtete sich die Tochter zur einmaligen Zahlung von . . . DM, auf welche die bestehenden Darlehensverbindlichkeiten anzurechnen waren, und zur Zahlung einer monatlichen Leibrente von . . . DM an die Kläger bis zum Tode des Längstlebenden.
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