Der Kläger, Revisionskläger und Antragsteller (Antragsteller) gründete im Jahre 1969 zusammen mit seiner Ehefrau die F-GmbH (GmbH), nachdem er seit 1962 Inhaber eines . . .betriebs gewesen war. Von dem Stammkapital von 20 000 DM übernahmen der Antragsteller 500 DM und seine Ehefrau, die zur alleinigen Geschäftsführerin bestellt wurde, 19 500 DM. Die GmbH unterhielt Verkaufsstände für . . . Sie wurde am 12. Oktober 1978 im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöscht, nachdem am 29. Mai 1978 die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt worden war. Durch Beschluß des Registergerichts vom 13. Oktober 1980 wurde der Antragsteller zum Nachtragsliquidator bestellt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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