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FG Köln Urteil v. - 4 K 6456/01 EFG 2005 S. 125

Gesetze: EStG § 70 Abs 1EStG a.F. § 78 Abs 1 S 1 EStG § 62 Abs 1

Kindergeld:

Unerledigter Antrag auf sozialrechtliches Kindergeld, Sperrwirkung von Null-Festsetzungbescheiden

Leitsatz

1.) Ein zu Zeiten sozialrechtlichen Kindergeldes gestellter Antrag auf Kindergeld hat sich durch den Übergang zum steuerlichen Kindergeld nicht erledigt.

2.) Eine bestandskräftige Null-Festsetzung entfaltet Sperrwirkung für sämtliche zeitlich vorangehenden Zeiträume. Die Sperrwirkung reicht jedoch nur so weit in die Vergangenheit zurück, als das Finanzamt auf den beschiedenen Antrag hin hätte rückwirkend Kindergeld gewähren können.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 125
EFG 2005 S. 125 Nr. 2
MAAAB-40053

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FG Köln, Urteil v. 13.10.2004 - 4 K 6456/01

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