Spontanauskunft an US-Finanzverwaltung über Verkauf von Anteilen an US-Gesellschaft
Leitsatz
1.) Der Finanzverwaltung ist es im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu untersagen, im Interesse einer möglichst
effektiven Besteuerung "auf Vorrat" Spontanauskünfte an us-amerikanische Steuerbehörden zu erteilen.
2.) Der Vortrag, infolge einer Auskunfterteilung drohe die Verletzung des Steuergeheimnisses, reicht zur Annahme eines Anordnungsgrundes
aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 226 Nr. 4 EFG 2005 S. 78 EFG 2005 S. 78 Nr. 2 INF 2005 S. 44 Nr. 2 KÖSDI 2005 S. 14543 Nr. 3 CAAAB-40052
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