Ermessensausübung des FA und Berücksichtigung von Billigkeitsgesichtspunkten im Anwendungsbereich von § 3 SachBezV bei Erlass
eines Lohnsteuerhaftungsbescheids gegen den Arbeitgeber wegen Überlassung von Räumlichkeiten an Arbeitnehmer
Lohnsteuerhaftung
Leitsatz
1. Führten die Werte für eine freie Unterkunft nach § 3 Abs. 1 und 2 SachBezV in der vor 2004 gültigen Fassung zu überhöhten
und damit zu unbilligen Besteuerungsergebnissen, musste das FA im Rahmen der erforderlichen Ermessensausübung beim Erlass
eines Lohnsteuerhaftungsbescheids gegen den Arbeitgeber auch Billigkeitsgesichtspunkte (§§ 163, 227 AO) berücksichtigen. Fehlen
solche Billigkeitserwägungen, leidet der Haftungsbescheid an einer Ermessensunterschreitung und ist aufzuheben.
2. Der in § 3 Abs. 2 Nr. 3 SachBezV vorgesehene Abschlag setzt die Belegung eines einzelnen Raumes mit mehreren Personen voraus.
Die Nutzung einer aus mehreren Räumen bestehenden Unterkunft durch mehrere Personen vermag dagegen einen solchen Abschlag
nicht zu rechtfertigen.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 367 EFG 2005 S. 367 Nr. 5 HAAAB-40046
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 14.10.2004 - 3 K 204/00
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