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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 8 K 215/00 EFG 2005 S. 170

Gesetze: BewG § 76 Abs. 1 Nr. 4BewG § 78BewG § 80BewRGr § 22 Abs. 1 S. 1 BewRGr§ 22 Abs. 2 S. 2 BewG§ 22 Abs. 1 S. 1 BGB § 535 Abs. 1

Erhöhung der Jahresrohmiete um einen pauschalen v.H.-Satz bei der Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter

Einheitsbewertung auf den

Leitsatz

Die bei der Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter bei Mietwohngrundstücken nach Abschn. 22 Abs. 2 Satz 2 BewRGr vorgesehene Erhöhung der Jahresrohmiete um 5 v.H. des im Mietspiegel ausgewiesenen Betrages ist rechtmäßig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 170
EFG 2005 S. 170 Nr. 3
NAAAB-40044

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 14.09.2004 - 8 K 215/00

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