In dem von der Polizei im März 1994 angehaltenen Pkw, der auf die Ehefrau des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) zugelassen war, wurden in Beuteln und Taschen 52 Stangen unverzollte und unversteuerte Zigaretten festgestellt. Fahrer des Fahrzeugs war der Kläger. Außer ihm befanden sich seine Ehefrau, deren zwei Söhne und der weitere vietnamesische Staatsbürger D in dem Fahrzeug. D hat sich im Zeitpunkt seiner Festnahme durch die Polizei als Eigentümer der sichergestellten Zigaretten bekannt. Das später mit der Sache befaßte Zollfahndungsamt hat deshalb die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Kläger und seine Ehefrau angeregt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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