Die Beigeladenen und Beschwerdeführerinnen zu 1 bis 3 (Beschwerdeführerinnen) sind zusammen mit der Klägerin aufgrund eines mit der Mutter geschlossenen Erbvertrages mit deren Ableben im September 1991 zu je Miterben geworden. Zum Nachlaß der Mutter gehörte u. a. ein Gesellschaftsanteil an einer KG, der im Wege der Sonderrechtsnachfolge aufgrund qualifizierter Nachfolgeklausel in vollem Umfang auf die Klägerin übergegangen ist, sowie als Sonderbetriebsvermögen ein Haus- und Gewerbegrundstück, in dem die KG den Gewerbebetrieb unterhalten hat. Aufgrund der in dem Erbvertrag aufgenommenen Teilungsanordnung sollte das Hausgrundstück gegen Wertausgleich mit Wirkung vom Todestag der Mutter an in das Alleineigentum der Klägerin übergehen. Die KG wurde zum 1. Oktober 1991 aufgelöst, nachdem lt. Rechnung vom 30. September 1991 das Inventar, die geringwertigen Wirtschaftsgüter und die Waren zu Buchwerten von der KG auf die Einzelfirma des Ehemannes der Klägerin übergegangen waren.
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