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Kraftfahrzeugsteuer; | Verlust der Kraftfahrzeugsteuerkarte (§ 12a KraftStG)
In Sachen Verlust der Steuerkarte hat das Kfz, NWB EN-Nr. 489/94; v. - 1 K 503/93 Kfz, NWB EN-Nr. 724/94) entschieden, daß die Vorlage der Originalsteuerkarte nicht einziges Beweismittel für die Entrichtung der KraftSt im Markenverfahren ist. Es hat vielmehr alle nach der AO zulässigen Beweismittel zugelassen und in den entschiedenen Einzelfällen Beweis erhoben. Eine Revision ist hinsichtlich dieser Rechtsfrage anhängig. Bei der Bearbeitung zulässiger Einsprüche (Verlust der Kfz-Steuerkarte) ist nach der wie folgt zu verfahren: Rechtsbehelfsverfahren in vorgenannter Angelegenheit sind auf Antrag bzw. mit Zustimmung der Stpfl., im Hinblick auf die Entscheidung des BFH, nach § 363 Abs. 2 AO ruhen zu l...