I. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt -- FA --) setzte die Umsatzsteuer gegen den Rechtsvorgänger des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) in den angefochtenen Umsatzsteueränderungsbescheiden 1988 und 1989 für die Lieferungen der Zeitung " ... " mit dem regelmäßigen und nicht -- wie von dem Kläger beansprucht -- mit dem ermäßigten Steuersatz (§12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Nr. 49 Buchst. b der Anlage zum Umsatzsteuergesetz -- UStG -- 1980) fest. Die Zeitung enthielt überwiegend kostenlos abgedruckte private Kleinanzeigen mit Angeboten zum Verkauf von Gegenständen oder für die Ausführung von Dienstleistungen, wie sie auch im Anzeigenteil einer Tageszeitung erscheinen. Außerdem wurden -- gegen Entgelt -- großräumige Anzeigen gewerblicher Anbieter und Kino- und Theaterprogramme veröffentlicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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