I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG (KG). Ihre Komplementärgesellschafter waren bis 30. Juni 1983 die -- inzwischen erloschene -- A- GmbH in T und ab 12. April 1983 die B- GmbH in U (Beigeladene zu 8). Die Komplementärinnen waren an den Stichtagen 1. Januar 1982 bis 1. Januar 1987 nicht am Kapital der KG beteiligt. Kommanditisten waren zu diesen Stichtagen Dipl.-Kfm. C in V (Beigeladener zu 1), die D-AG in W (Beigeladene zu 2), die E-AG in X (Beigeladene zu 3), die F-Besloten Vennootschap (B.V.) in Y/Niederlande (Beigeladene zu 4), die G- B.V. in Y/Niederlande (Beigeladene zu 5) und die H-B.V. in Y/Niederlande (Beigeladene zu 6) mit einer Kapitalbeteiligung von jeweils ... DM (= 14,85 v.H.) sowie Dr. I in Z (Beigeladener zu 7) mit einer Kapitalbeteiligung von ... DM (= 10,9 v.H.).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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