I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) -- eine GmbH -- führt seit dem 10. November 1997 beim Finanzgericht (FG) Köln einen Rechtsstreit gegen den Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt -- FA --) wegen Körperschaftsteuer, einheitlichem Gewerbesteuermeßbetrag und Umsatzsteuer 1995 (Streitjahr). Mit Schriftsatz vom 16. Dezember 1997 legte die Klägerin dem FG zur Begründung der Klage ihre Steuererklärungen und den Jahresabschluß für das Streitjahr vor und beantragte, die angefochtenen auf Schätzungen beruhenden Bescheide entsprechend den Angaben in den Erklärungen zu ändern. Der als Berichterstatter bestimmte Richter am Finanzgericht X teilte der Prozeßbevollmächtigten der Klägerin daraufhin mit Schreiben vom 22. Dezember 1997 mit:
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