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BFH Beschluss v. - XI B 182/95

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) war als Rechtsanwalt freiberuflich tätig. Aufgrund von Straftaten, die mit seinem Beruf zusammenhängen (Beschaffung von Scheinrechnungen und Geldwäsche), wurde er 1986 wegen Steuerhinterziehung zugunsten Dritter und Betrugs rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und mit einem fünfjährigen Berufsverbot belegt. Er befand sich bis Anfang 1987 in Haft. Einen anschließenden Hafturlaub nutzte er zur Flucht; vom ... 1988 bis Mitte 1994 befand er sich wiederum in Haft.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 777
BFH/NV 1997 S. 777 Nr. -1
UAAAB-39587

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BFH, Beschluss v. 20.03.1997 - XI B 182/95 -nv-

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