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BFH Beschluss v. - V R 59/95

Das Finanzgericht (FG) hat mit Urteil vom 1. Juni 1995 die Klage der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) wegen Zinsen zur Umsatzsteuer abgewiesen. Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision hat das FG am 23. August 1995 beschlossen, die Revision gegen sein Urteil zuzulassen. Der Beschluß ist dem bisherigen Prozeßbevollmächtigten der Klägerin, Rechtsanwalt G, am 14. September 1995 zugestellt worden. Bereits einen Tag früher -- am 13. September 1995 -- war über das Vermögen der Klägerin das Konkursverfahren eröffnet worden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 42
ZAAAB-39474

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BFH, Beschluss v. 30.06.1997 - V R 59/95 -nv-

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