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BFH Urteil v. - VI R 70/96

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, ist die Gesamtrechtsnachfolgerin der K KG, gegen die sich der angefochtene Bescheid richtet. Die KG führte im September 1991 für ihre Arbeitnehmer einen im wesentlichen aus einer Rheinschiffahrt und Bewirtung bestehenden Betriebsausflug durch. Der Gesamtaufwand der Klägerin belief sich für 351 teilnehmende Arbeitnehmer auf insgesamt 54 859,76 DM, was einen durchschnittlichen Aufwand je teilnehmendem Arbeitnehmer von 156,29 DM entspricht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 400
BFH/NV 1997 S. 400 Nr. -1
EAAAB-39429

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BFH, Urteil v. 31.01.1997 - VI R 70/96 -nv-

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