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BFH Urteil v. - VI R 123/95

Aus der Ehe der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) mit dem Beigeladenen, die 1982 geschieden wurde, sind die 1972 und 1975 geborenen Kinder T und F hervorgegangen. Beide Kinder lebten im Streitjahr 1990 bei der Klägerin. Der Beigeladene war durch Berufungsurteil des Oberlandesgerichts (OLG) vom 21. Dezember 1988 verurteilt worden, an jedes Kind monatlich 150 DM Unterhalt zu zahlen. Er hat im Streitjahr 1990 in dieser Höhe Unterhalt gezahlt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 568
BAAAB-39417

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 25.07.1997 - VI R 123/95 -nv-

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