Die Antragstellerin begehrte im Hauptsacheverfahren, unter Aufhebung des Bescheids des beklagten Hauptzollamts (HZA) i. d. F. der Einspruchsentscheidung ... kg ihrer Anlieferungsreferenzmenge Milch für das Milchwirtschaftsjahr 1996/1997 in eine Direktverkaufsmenge umzuwandeln. Das Finanzgericht (FG) hat -- unter Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache -- die Klage abgewiesen. Die Antragstellerin, die Revision eingelegt hat, beantragt, im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes das HZA zu verpflichten, der Antragstellerin vorläufig bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens zu gestatten, die Vermarktung ihrer Milcherzeugnisse an Käufer zu betreiben, die im Gebiet ... ansässig sind, ohne daß von ihr für die Überschreitung ihrer Direktvermarktungsreferenzmenge während der Dauer der einstweiligen Anordnung die Abgabe im Rahmen der Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse erhoben wird, sofern sie im laufenden Milchwirtschaftsjahr nicht mehr als ... Liter Milch direkt vermarktet,
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