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BFH Beschluss v. - VII B 239/96

Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Hauptzollamt -- HZA --) nahm den Kläger und Beschwerdeführer (Kläger), einen milch erzeugenden Landwirt, durch geänderten Abgabenbescheid für Milchgarantiemengenabgabe in Höhe von ... DM in Anspruch. Grund dafür waren Feststellungen des Zollamts, die ergeben hatten, daß der Kläger in den 12-Monats-Zeiträumen (ZMZR) 1985/1986 bis 1988/1989 über seine Anlieferungsreferenzmenge (ARM) hinaus Milch erzeugt hatte, die wie folgt verwertet wurde:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 235
PAAAB-39233

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Beschluss v. 08.07.1997 - VII B 239/96 -nv-

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