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Einkommensteuer; | Bewirtungskosten
Das (Revision und NZB eingelegt) läßt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der auf der Rechnung fehlende Name des Empfängers kann nicht in Form einer pauschalen Gastwirts-Bescheinigung über mehrjährig stattgefundene Bewirtungen ergänzt werden. (2) Bei unklarer Ausfüllung der (vor 1993 vorgeschriebenen) Vordrucke kann der Bewirtungsnachweis nicht durch andere Beweismittel geführt werden. (3) Der Anlaß der Bewirtung muß sich aus den Eintragungen konkret nachvollziehbar ergeben (nicht nur allgemein wie z. B. ,,Kontaktgespräch'', ,,Kontaktpflege''). (4) Die Funktion der Bewirtungsteilnehmer ist anzugeben, um den betrieblichen Zusammenhang zwischen den Personen-Eintragungen und dem Bewirtungsanlaß zu dokumentieren. (5) Kosten von über 300 DM je Person ...