Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gratitfikationsrecht; | Zahlung eines Weihnachtsgeldes im Austrittsjahr
Wird in einem Arbeitsvertrag allein die Zahlung eines ,,Weihnachtsgeldes'' in bestimmter Höhe zugesagt, so kann diese Zusage durchaus dahin verstanden werden, daß ein Anspruch auf dieses Weihnachtsgeld nur gegeben sein soll, wenn auch das Arbeitsverhältnis zu Weihnachten noch besteht. Der Umstand, daß ein Weihnachtsgeld auch in Anerkennung geleisteter Dienste im Betrieb und als zusätzliche Vergütung für diese gezahlt wird, zwingt nicht zu der Annahme, daß dieses Weihnachtsgeld im Eintritts- und Austrittsjahr auf jeden Fall anteilig zu zahlen ist. Auch wenn im Eintrittsjahr das Weihnachtsgeld anteilig gezahlt wurde, so folgt daraus noch nicht, daß auch für das Austrittsjahr ein Anspruch auf ein anteiliges Weihnachtsgeld gegeben sein muß ().