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BFH Urteil v. - III R 27/97

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) leidet an Beschwerden im Bereich der Lendenwirbelsäule und ist zu 50 % in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert. In seiner Einkommensteuererklärung 1992 (Streitjahr) machte er die Kosten für die Anschaffung einer Liege (229 DM) und eines mit einem elektrischen Steuergerät ausgestatteten Sessels (3 033 DM) als außergewöhnliche Belastungen nach §33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geltend. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -- FA --) erkannte die Aufwendungen jedoch nicht als steuermindernd an.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 571
NAAAB-38882

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BFH, Urteil v. 14.10.1997 - III R 27/97 -nv-

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