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BFH Beschluss v. - I B 123/95

Das Hessische Finanzgericht (FG) hat dem Antrag der Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) gegen den Antragsgegner und Beschwerdegegner (Finanzamt -- FA --) auf Aussetzung der Vollziehung der Körperschaftsteuerbescheide 1990 und 1991 nur in Höhe eines geringen Teilbetrages stattgegeben und ihn im übrigen abgelehnt. Es hat die Beschwerde zugelassen. Der gesondert gefaßte Zulassungsbeschluß wurde der Antragstellerin am 18. September 1995 zugestellt. Sie legte am 20. September 1995 Beschwerde ein, der das FG nicht abgeholfen hat und der folgender Sachverhalt zu Grunde liegt:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 730
BFH/NV 1997 S. 730 Nr. -1
MAAAB-38771

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BFH, Beschluss v. 17.03.1997 - I B 123/95 -nv-

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