Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) legte gegen im Laufe eines finanzgerichtlichen Verfahrens erlassene Änderungsbescheide Einspruch ein. Das Finanzgericht (FG) beschloß daraufhin die Aussetzung des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Änderungsbescheide. Gegen die Einspruchs entscheidung des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt -- FA --) über die Änderungsbescheide erhob die zu diesem Zeitpunkt nicht vertretene Klägerin zunächst keine Klage, da sie der Meinung war, sie könne ihr Begehren durch Fortsetzung des ausgesetzten Verfahrens in der Sache weiter verfolgen. Mit der nach Ablauf der Klagefrist erhobenen Klage begehrte sie die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
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Fundstelle(n): BFH/NV 1996 S. 771 BFH/NV 1996 S. 771 Nr. 10 NAAAB-38603
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