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BFH Beschluss v. - X B 164/95

Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) und der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt -- FA --) einigten sich während des finanzgerichtlichen Verfahrens außergerichtlich. Das FA erließ entsprechende Abhilfebescheide. Daraufhin erklärten die Kläger mit Schriftsatz ihres Prozeßbevollmächtigten vom 4. September 1995: "Durch die Änderung der Einspruchsentscheidung durch den Beklagten konnte eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. Ich nehme deshalb meine Klage zurück und beantrage, dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen." Mit Beschluß vom 6. September 1995 stellte das Finanzgericht (FG) das Verfahren mit der Begründung ein, die Klage sei zurückgenommen worden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 52
BFH/NV 1997 S. 52 Nr. -1
DAAAB-38602

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BFH, Beschluss v. 29.07.1996 - X B 164/95 -nv-

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