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BFH Urteil v. - VI K 1/96

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Revision der Kläger wegen Einkommensteuer 1986 mit Beschluß vom 22. November 1995 gemäß Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) als unbegründet zurückgewiesen. Die Kläger beantragen die Wiederaufnahme des Verfahrens, weil bei Ergehen des Beschlusses das Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen sei. Sie haben erklärt, die Begründung bis zum 31. Mai 1996 nachreichen zu wollen. Sie haben beantragt, das Verfahren bis zur Entscheidung des Plenums des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in dem Verfahren 1 BvR 1644/94 auszusetzen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 233
VAAAB-38486

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BFH, Urteil v. 19.07.1996 - VI K 1/96 -nv-

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