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BFH Beschluss v. - VII R 106/95

Nachdem aus dem dem Kläger und Revisionskläger (Kläger) bewilligten, unter Zollmitverschluß stehenden privaten Zoll lager im Beitrittsgebiet im Januar 1994 ca. 3,2 Mio Stück überwiegend Dritten gehörende Zigaretten entwendet worden waren, nahm das beklagte und revisionsbeklagte Hauptzollamt (HZA) den Kläger als Abgabenschuldner für den Zoll und die anderen Eingangsabgaben auf die Zigaretten in Anspruch. Die Klage gegen die Steuerfestsetzung wurde rechtskräftig abgewiesen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 447
BFH/NV 1997 S. 447 Nr. -1
JAAAB-38425

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BFH, Beschluss v. 26.11.1996 - VII R 106/95 -nv-

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