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Bedarfsbewertung eines Erbbaurechts
Verstoßen die Belastungsfolgen einer schematisierenden Bedarfsbewertung eines Erbbaurechts gem. § 148 Abs. 1 Satz 2 BewG gegen das Übermaßverbot, ist gemäß , in verfassungskonformer Auslegung der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes durch den Steuerpflichtigen zuzulassen.