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Eigenheimzulage für Wohnungen im Unternehmensvermögen
Die Auffassung der Finanzverwaltung, über die wir bereits im Berater-Brief Vermögen 10/2004 Kurznachricht 234 berichtet haben, wird in der ; EZ 1200 - 9/St 32, wie folgt ergänzt: Für die Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist § 9b EStG zu beachten, auch wenn sich im EigZulG kein direkter Verweis auf diese Vorschrift findet. Somit gehört die abzugsfähige Vorsteuer nicht zur Bemessungsgrundlage i. S. des § 8 EigZulG. Hieran ändert sich auch nichts, wenn die spätere Entnahme des Grundstücksteils zu einer umsatzsteuerpflichtigen unentgeltlichen Wertabgabe führt.