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Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls / Bestehen einer Mandantengefährdung
Beim Widerruf der Bestellung eines Steuerberaters wegen Vermögensverfalls in Folge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann allein aus dem Antrag auf Restschuldbefreiung nicht auf geordnete wirtschaftliche Verhältnisse geschlossen werden. Der Nachweis, dass die mit dem Eintritt des Vermögensverfalls verbundene Gefährdung der Auftraggeberinteressen nicht vorliegt, kann bei einer Tätigkeit als Hauptgesellschaftergeschäftsführer einer Steuerberater-GmbH nicht mit dem Verweis auf das bloße Tätigwerden im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses geführt werden ().